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Sexueller Missbrauch

von Psychomeda-Redaktion


Überblick

Rechtlich werden unter sexuellem Missbrauch alle sexuellen Handlungen verstanden, die unter Strafe gestellt sind. Nach der deutschen Gesetzgebung sind das in erster Linie Handlungen, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung verstoßen, z.B.:

  • Sexuelle Nötigung: Sexuelle Handlungen unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage
  • Vergewaltigung: Sexuelle Handlungen mit Eindringen in den Körper gegen den Willen, unter Anwendung von Gewalt, Drohung mit Gewalt oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage
  • Sexueller Missbrauch von Kindern: Sexuelle Handlungen mit oder an Kindern (unter 14).
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Sexuelle Handlungen mit oder an Jugendlichen (14 bis 17) gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage.
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelle Handlungen mit oder an Jugendlichen durch Erzieher, Betreuer, Ausbilder oder Lehrer

Verjährung

Die Verjährung richtet sich nach der Schwere der Tat bzw. der möglichen Höchststrafe:

  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Geschlechtsverkehr oder Eindringen in den Körper des Kindes, Gefahr für die Gesundheit) : Verjährungsfrist: 20 Jahre (Beginn mit dem 18. Lebensjahr des Opfers)
  • Einfacher sexueller Missbrauch von Kindern: Verjährungsfrist: 10 Jahre (Beginn mit dem 18. Lebensjahr des Opfers)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Verjährungsfrist: 3 Jahre (Beginn mit dem 18. Lebensjahr des Opfers)
  • Vergewaltigung (bei Erwachsenen): Verjährungsfrist: 20 Jahre

(alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich verbindlich bei einem Anwalt)

Sexueller Missbrauch: Folgen

Neben der rechtlichen Dimension hat ein sexueller Missbrauch oft gravierende negative Folgen für die Betroffenen und ihre Angehörigen (siehe Traumatisierung).

Die Folgen eines sexuellen Missbrauchs zeigen sich oftmals erste Jahre später und belasten die Betroffenen oftmals ein Leben lang. Zu den typischen Folgen gehören z.B.:

Hilfe und Therapie bei sexuellem Missbrauch

Die Therapie richtet sich nach Störungsbild, z.B. Traumatisierung, und Art des sexuellen Missbrauchs, und zielt in erster Linie auf Aufarbeitung, Bewältigung und Integration der Geschehnisse ab. Besondere Ansprüche an Therapie und Therapeuten ergeben sich bei einem laufenden Verfahren. Es sollte daher ein Therapeut gewählt werden, der über umfangreiche Erfahrungen in Hinblick auf ein Verfahren verfügt und die Therapie entsprechend dokumentiert. Die Therapie darf niemals die Glaubhaftigkeit des Opfers beeinträchtigen.

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Verweise

Broschüre der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZGA)

Literatur

Ellen Spangenberg (2008). Dem Leben wieder trauen. Traumaheilung nach sexueller Gewalt. Patmos-Verlag.