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Realkennzeichen

von Psychomeda-Redaktion

Kriterien für Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit

Das spricht für die prinzipielle Glaubwürdigkeit einer Person

  • Keine psychischen Störungen
  • Hohe Werte für Gewissenhaftigkeit (siehe Big-Five-Persönlichkeitstest)
  • Keine früheren Falschaussagen
  • Religiosität, die z.B. das Lügen verbietet
  • Kein Drogenmissbrauch

Das spricht gegen die prinzipielle Glaubwürdigkeit einer Person

Das spricht für die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage

  • Geschehen wird detailreich und sprunghaft erzählt (nicht auswendig gelernt)
  • Ungewöhnliche Details, z.B. eine Schlafzimmertür lässt sich nur von außen abschließen, nicht von innen.
  • Der Person fehlen für bestimmte Handlungen die Worte, z.B. wenn ein Kind den Geschlechtsverkehr nicht benennen sondern nur umschreiben kann.
  • Geschehen kann konsistent in unterschiedlicher Struktur und mit anderen Wörtern wiederholt werden.
  • Typische Erinnerungslücken, typische Verfälschungen (die es bei auswendig gelernten Geschichten nicht gibt), Erinnerungsfetzen fallen erst später ein
  • Schilderung mit unbewussten Reflexen, z.B. wenn sich ein Kind bei der Schilderung des schmerzhaften Analverkehrs unbewusst an den Po fasst
  • Schilderung belastet das Opfer - entlastet den Täter
  • Schilderung von eigenen Emotionen, Zweifeln und Unsicherheit
  • Anschauliche Schilderung von Körperempfindungen (z.B. Und dass ist mir der Fuß eingeschlafen)
  • Schilderung enthält wörtliche Zitate bzw. direkte Rede

Das spricht gegen die Glaubhaftigkeit einer konkreten Aussage

  • Aussage kann nicht konsistent wiederholt werden
  • Aussage kann nicht von hinten / zeitlich durcheinander erzählt werden
  • Es werden immer wieder die gleichen Wörter, Redewendungen und Begriffe verwendet
  • Schilderung ist nicht altersgerecht (von außen durch suggestive Fragen eingegeben)
  • Lineare Erzählweise ohne typische Erinnerungslücken
  • Geschehen kann logisch nicht passiert sein
  • Es passt alles zu gut

Probleme der Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsbegutachtung

Es gibt immer wieder Personen (Kinder), die aufgrund einer blühenden Phantasie und einer detailreichen, emotionalen Darstellungsweise mit Mimik und Gestik, Phantasiegeschichten erzählen können, die sämtlichen Kriterien der Glaubhaftigkeit genügen (z.B. Kind erzählt im Kindergarten, dass in der Nacht das elterliche Haus gebrannt habe. Das Kind berichtet vom Feuerwehreinsatz in allen Details. Die Erzieher glauben die Geschichte, obwohl nichts davon wahr ist). Allein die fehlende konsistente Wiedergabe kann hier ein Hinweis auf den fehlenden Wahrheitsgehalt sein.

Auch wenn eine Person prinzipiell als unglaubwürdig eingestuft wird, psychisch auffällig ist, unter Drogeneinfluss gestanden hat etc., kann es doch sein, dass die konkrete Aussage wahr ist. Glaubwürdigkeitsbegutachtung und Glaubhaftigkeitsbegutachtung würden dann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Das abschließende Urteil sowohl der Glaubwürdigkeitsbegutachtung als auch der Aussagenanalyse (Glaubhaftigkeit) ist zu einem großen Teil subjektiv (d.h. nicht vollständig logisch nachvollziehbar). Wahrscheinlichkeitsaussage, wie z.B. die Person ist zu 99% glaubwürdig und die Aussage ist zu 82% wahr, lassen sich nicht treffen.

Zu vielen der Wahrheits-Kriterien (Realkennzeichen) gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die eindeutig belegen können, dass mit Hilfe dieses Kriteriums eine Aussage richtig klassifiziert werden kann. So gilt z.B. bei einigen Gutachtern der Freudsche-Versprecher als Zeichen für eine unwahre Aussage. Tatsächlich gibt es dafür aber keinerlei wissenschaftliche Belege. Einer der wenigen wissenschaftlich untersuchten Kriterienkataloge, sind die Realkennzeichen nach Steller & Köhnken.

Zum 1. Teil: Glaubwürdigkeitsgutachten...

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Literatur

Domenica Schwind (1997). Testkritische Analyse der Realkennzeichen nach Steller und Köhnken anhand von Daten aus Glaubhaftigkeitsgutachten. Universität Konstanz: Diplomarbeit.

Peter Steck (2010). Die psychometrische Qualität von Realkennzeichen. Fachhochschule Hannover.

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