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Vergewaltigung - Lexikon der Psychologie

Vergewaltigung stellt eine Form des sexuellen Missbrauchs dar. Bei einer Vergewaltigung wird eine Person gegen ihren Willen zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs gezwungen. Auch andere Formen des sexuellen Eindringens in den Körper werden als Vergewaltigung gewertet.
Ist das Opfer einer Vergewaltigung jünger als 14 Jahre, liegt der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor.

Vergewaltigung: Tipps für Opfer

Auch wenn Sie die Vergewaltigung nicht gleich anzeigen wollen, helfen Ihnen folgende Tipps:
  • Sichern Sie Beweise! Waschen und Duschen Sie sich nicht, lassen Sie sich von einem Frauenarzt in Hinblick auf eine mögliche Anzeige untersuchen.
  • Waschen Sie Ihre Kleidung nicht und auch keine Gegenstände, die der Täter berührt hat. Überall können sich DNA-Spuren finden.
  • Heben Sie Beweisstücke und Kleidung in einer luftdurchlässigen Papiertüte auf.
  • Niemand ist gezwungen, Anzeige zu erstatten. Wenn Sie jedoch Anzeige erstatten, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden - auch wenn Sie das später nicht mehr möchten. Sie können eine Anzeige nicht mehr zurückziehen.
  • Viele Vergewaltiger sind Mehrfachtäter. Nur wenn Sie die Vergewaltigung zur Anzeige bringen, besteht die Chance zu verhindern, dass der Täter wieder zuschlägt.
  • Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten, z.B. hinsichtlich der Verjährungsfrist (beträgt i.R. 20 Jahre).
  • Opfer einer Vergewaltigung können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) verschiedene Versorgungsleistungen erhalten - auch bzgl. Rechtsbeistands.
Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung liegt bei 20 Jahren. Ist das Opfer zur Tatzeit noch nicht volljährig, beginnt die Verjährung erst mit der Volljährigkeit des Opfers. Strafverschärfend wirken u.a.:
  • Ungeschützter Geschlechtsverkehr (mit der Gefahr einer möglichen Infektion)
  • Samenerguss in die Scheide (mit der möglichen Folge einer Schwangerschaft)
  • körperliche Misshandlung
  • Verwendung gefährlicher Werkzeuge oder Waffen
  • Bedrohung mit Gewalt oder Tot
  • Vergewaltigung durch mehrere bzw. durch eine Gruppe
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik werden in Deutschland im Jahr etwa 7.000 bis 8.000 Vergewaltigungen bekannt (etwa 9 pro 100.000 Einwohner). Die Aufklärungsquote liegt bei etwa 80%. Etwa 60% der Vergewaltigungen werden von bekannten Mehrfachtätern verübt. Und etwa 30% der Vergewaltigungen finden unter Alkoholeinfluss statt. 99% der Täter sind männlich. Etwa 10 bis 15% der Frauen werden in ihrem Leben einmal Opfer einer Vergewaltigung (die Dunkelziffer dürfte höher liegen).
Die Folgen einer Vergewaltigung belasten nicht nur das Oper oft ein Leben lang, sondern auch das Umfeld (Partner, Kinder, Freunde). Immer wieder kommt es zu Flashbacks und Angstanfällen - häufig z.B. bereits ausgeläst durch das Lesen des Worts "Vergewaltigung". Zu den typischen psychischen Folgen einer Vergewaltigung siehe unter Sexueller Missbrauch.

Hilfe und Therapie bei Vergewaltigung

Die Therapie richtet sich nach dem Störungsbild und zielt in erster Linie auf Stabilisierung, Aufarbeitung, Bewältigung und Integration der Geschehnisse ab. Besondere Ansprüche an Therapie und Therapeuten ergeben sich bei einem laufenden Verfahren. Es sollte daher ein Therapeut gewählt werden, der über umfangreiche Erfahrungen in Hinblick auf ein Verfahren verfügt und die Therapie entsprechend dokumentiert. Die Therapie darf niemals die Glaubhaftigkeit des Opfers beeinträchtigen. Im weiteren Ablauf der Therapie kann es auch sinnvoll sein, den Partner mit einzubeziehen.

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