Informationen sozialpsychiatrischen Dienst
Sukoi (m, 60) aus Erfurt : Wenn jemand aufgrund von geäußerten Suizidgedanken vom sozialpsychiatrischen Dienst zum Beratungsgespräch eingeladen wird, wie groß ist dann das Risiko, daß der jenige in die Psychiatrie eingeliefert wird?
Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:
Lieber Sukoi,Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Einladung zu einem Beratungsgespräch beim sozialpsychiatrischen Dienst und dem möglichen Risiko einer psychiatrischen Einweisung aufgrund geäußerter Suizidgedanken. Gerne möchte ich Ihnen hierzu einige grundlegende Informationen geben, die Ihnen helfen können, die Situation besser einzuschätzen.
Zunächst möchte ich betonen, dass der sozialpsychiatrische Dienst in erster Linie unterstützend tätig ist. Das Gespräch dient dazu, Ihre aktuelle Lage gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, eine Einschätzung der Situation vorzunehmen und Sie bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen bestmöglich zu unterstützen.
Gesetzliche Grundlage in Thüringen
Nach dem Thüringer Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) gilt:
Selbstbestimmung: Ihr Recht auf Selbstbestimmung hat oberste Priorität. Eine Einweisung in die Psychiatrie gegen Ihren Willen wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Diese werden von erfahrenen Fachkräften des sozialpsychiatrischen Dienstes genau geprüft.
Gefährdungsprüfung: Sollte sich aus dem Gespräch ergeben, dass eine akute Gefährdung vorliegt, könnte im äußersten Fall eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik notwendig sein. Diese Maßnahme wird jedoch nur dann ergriffen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Einweisungsvoraussetzungen: Eine Einweisung erfolgt entweder freiwillig, wenn Sie selbst zustimmen, oder durch einen gerichtlichen Beschluss, wenn eine akute Gefahr besteht und Sie sich selbst nicht ausreichend schützen können. Ohne diese akute Gefahr ist eine Zwangseinweisung nicht zulässig.
Risiko einer Überweisung
Das Risiko, in eine psychiatrische Klinik eingewiesen zu werden, hängt maßgeblich von der Einschätzung der aktuellen Gefährdungslage ab. Wenn Ihre Suizidgedanken Ausdruck von Verzweiflung sind, jedoch keine unmittelbare Gefahr besteht, liegt der Fokus darauf, gemeinsam mit Ihnen geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote zu entwickeln.
Das Ziel des sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, Sie zu unterstützen und Ihnen zu helfen, in Ihrer Situation Stabilität und Entlastung zu finden. Eine psychiatrische Unterbringung wird nur dann in Betracht gezogen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, eine akute Gefahr abzuwenden. Es kann hilfreich sein, offen über Ihre Gedanken und Bedürfnisse zu sprechen, damit die Fachkräfte Sie bestmöglich unterstützen können.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Manja Biedermann
Heilpraktikerin für Psychotherapie
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