Verliebt in einen Minderjährigen
egal (w, 32) aus Pforzheim: Bitte helfen Sie mir. Ich habe mich verliebt, leider ist er minderjährig. Seine Eltern wissen es und sind damit einverstanden, weil sie der Meinung sind, daß ihr Sohn reif genug ist.
Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, daß ich mich nie in ein Kind verlieben würde. Er sieht nicht aus wie fünfzehn, er redet nicht wie einer.
Mein Ex-Freund hat es erfahren und behauptet, ich würde meinen Kindern etwas machen. Ich könnte niemals einem Kind etwas machen. Jetzt droht er mir, die Kinder wegzunehmen. Ich möchte sterben, ich bin doch kein Kinderschänder. Ich habe noch nie jemanden zu etwas gezwungen.
Bitte helfen sie mir.
Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, daß ich mich nie in ein Kind verlieben würde. Er sieht nicht aus wie fünfzehn, er redet nicht wie einer.
Mein Ex-Freund hat es erfahren und behauptet, ich würde meinen Kindern etwas machen. Ich könnte niemals einem Kind etwas machen. Jetzt droht er mir, die Kinder wegzunehmen. Ich möchte sterben, ich bin doch kein Kinderschänder. Ich habe noch nie jemanden zu etwas gezwungen.
Bitte helfen sie mir.
Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:
Liebe egal,
danke für Ihre offene Zuschrift. Es ist ein sehr spezielles Thema, das auch die Rechtskunde betrifft, deswegen kann ich hier keine abschließenden Ratschläge geben, auch 'Hilfe' im geforderten Sinne kann ich Ihnen leider nicht bieten.
Zur Rechtslage: Sexuelle Handlungen zwischen einer volljährigen Person und einem Fünfzehnjährigen sind nicht prinzipiell strafbar. Wenn der Fünfzehnjährige in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen steht, d. h. Sie sind weder Vormund, Lehrerin, Sozialhelferin, Ärztin, Pflegerin, Betreuerin etc., und wenn dieser Fünfzehnjährige über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt, d. h. wenn er geistig und emotional in der Lage ist, die Bedeutung und Konsequenzen sexueller Handlungen zu reflektieren, ist eine solche Beziehung nicht strafbar. Daß Sie mit den Eltern Ihres Partners gesprochen haben, ist wichtig, denn die Erziehungsberechtigten sind die ersten, die eine solche Beziehung zur Anzeige bringen könnten.
Die psychologische Dimension Ihrer Beziehung läßt sich hier leider nicht erschöpfend betrachten. Die sexuellen Bedürfnisse und Empfindungen von Teenagern und Heranwachsenden sind nicht ausgereift, auch, wenn es oft so erscheint. Die Tragweite von Vertrauen, Nähe und Abhängigkeit kann oft nicht abgeschätzt werden, die Überschneidung zu Elternfiguren ist oft undeutlich.
Sie selbst können sich fragen, was Sie an einem so jungen Menschen sexuell so fasziniert. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihren Freund beschützen zu wollen oder ihm Geborgenheit schenken zu wollen, sollten Sie diese Gefühle sehr genau reflektieren, am besten mit einem kompetenten Gesprächspartner. Wenn Sie sich durch seine Reife angezogen fühlen (wie Sie andeuten), werden Sie ebenfalls die Konsequenz in Betracht ziehen müssen, daß diese Reife noch nicht 'gewachsen', sondern vielleicht nur 'gespielt' ist.
Ihr Ex-Freund - mit dem Sie offenbar Kinder haben - macht sich Sorgen um diese Kinder und bestimmt auch um Sie. Verabreden Sie sich zu einem ausführlichen Gespräch mit ihm und respektieren Sie auch seine Sorgen und Befürchtungen.
Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen kommen häufig vor, sind aber auch sehr anfällig, schon alleine deswegen, weil die geistige und emotionale Entwicklung eines Minderjährigen noch viele und abrupte Veränderungen mit sich bringen. Bitte denken Sie auch an Ihre eigene seelische Stabilität, wenn Ihr jugendlicher Freund sich zu irgendeinem Zeitpunkt plötzlich von Ihnen abwenden sollte. In jedem Fall empfehle ich Ihnen Gespräche mit einem Therapeuten, in denen Sie Ihre Wünsche und Ängste genauer definieren können.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Holger Nikolai
danke für Ihre offene Zuschrift. Es ist ein sehr spezielles Thema, das auch die Rechtskunde betrifft, deswegen kann ich hier keine abschließenden Ratschläge geben, auch 'Hilfe' im geforderten Sinne kann ich Ihnen leider nicht bieten.
Zur Rechtslage: Sexuelle Handlungen zwischen einer volljährigen Person und einem Fünfzehnjährigen sind nicht prinzipiell strafbar. Wenn der Fünfzehnjährige in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen steht, d. h. Sie sind weder Vormund, Lehrerin, Sozialhelferin, Ärztin, Pflegerin, Betreuerin etc., und wenn dieser Fünfzehnjährige über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt, d. h. wenn er geistig und emotional in der Lage ist, die Bedeutung und Konsequenzen sexueller Handlungen zu reflektieren, ist eine solche Beziehung nicht strafbar. Daß Sie mit den Eltern Ihres Partners gesprochen haben, ist wichtig, denn die Erziehungsberechtigten sind die ersten, die eine solche Beziehung zur Anzeige bringen könnten.
Die psychologische Dimension Ihrer Beziehung läßt sich hier leider nicht erschöpfend betrachten. Die sexuellen Bedürfnisse und Empfindungen von Teenagern und Heranwachsenden sind nicht ausgereift, auch, wenn es oft so erscheint. Die Tragweite von Vertrauen, Nähe und Abhängigkeit kann oft nicht abgeschätzt werden, die Überschneidung zu Elternfiguren ist oft undeutlich.
Sie selbst können sich fragen, was Sie an einem so jungen Menschen sexuell so fasziniert. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihren Freund beschützen zu wollen oder ihm Geborgenheit schenken zu wollen, sollten Sie diese Gefühle sehr genau reflektieren, am besten mit einem kompetenten Gesprächspartner. Wenn Sie sich durch seine Reife angezogen fühlen (wie Sie andeuten), werden Sie ebenfalls die Konsequenz in Betracht ziehen müssen, daß diese Reife noch nicht 'gewachsen', sondern vielleicht nur 'gespielt' ist.
Ihr Ex-Freund - mit dem Sie offenbar Kinder haben - macht sich Sorgen um diese Kinder und bestimmt auch um Sie. Verabreden Sie sich zu einem ausführlichen Gespräch mit ihm und respektieren Sie auch seine Sorgen und Befürchtungen.
Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen kommen häufig vor, sind aber auch sehr anfällig, schon alleine deswegen, weil die geistige und emotionale Entwicklung eines Minderjährigen noch viele und abrupte Veränderungen mit sich bringen. Bitte denken Sie auch an Ihre eigene seelische Stabilität, wenn Ihr jugendlicher Freund sich zu irgendeinem Zeitpunkt plötzlich von Ihnen abwenden sollte. In jedem Fall empfehle ich Ihnen Gespräche mit einem Therapeuten, in denen Sie Ihre Wünsche und Ängste genauer definieren können.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Holger Nikolai
Bewertung durch den Fragensteller: 








Mehr zum Thema auf Psychomeda
Online-Beratung
Auf Psychomeda beantworten Psychologen und Therapeuten Ihre Fragen unentgeltlich. Jetzt online Ihre Frage stellen...
Therapeuten
Zuletzt aufgerufene Therapeuten-Seiten. Therapeut, Coach, Berater? Eintragen...
Beliebt auf Psychomeda
Social Feed
Folgen Sie uns auf Twitter
Qualität
Psychomeda ist ein unabhängiges psychologisches Informations- und Beratungsportal von Psychologen und Therapeuten. Wir informieren evidenzbasiert und auf wissenschaftlicher Grundlage. Weiter