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Schweigepflicht für Psychologen auch bei Mord?

pieper (w, 25) aus köln: muss ein psychologe auch bei begangenem mord die schweigepflicht bewahren

Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:

Liebe Pieper,
Diplom-Psychologen unterliegen, insbesondere wenn Sie als Psychotherapeuten tätig sind, der Schweigepflicht nach § 203 StGB Gesetzestext. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Diplom-Psychologe muss Anzeige erstatten.

Bei bereits abgeschlossenen Straftaten geht es nur noch um die Strafverfolgung, die in der Regel gegenüber der Schweigepflicht nicht als höherwertig zu erachten ist - es sei denn, es können weitere Straftaten verhindert werden.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort etwas weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Anwälte sind und somit auch keine verbindlichen Aussagen treffen können! Diese Antwort kann keinesfalls die Konsultation eines Rechtsanwaltes ersetzen.

Viele Grüße
Das Psychomeda-Team
Bewertung durch den Fragensteller:
vielen dank für die schnelle antwort





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