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Mutter kümmerst sich nicht mehr. Darf mein Enkel für immer bei mir bleiben?

michel60 (w, 55) aus oberthulba: Ich bin Oma eines 7 Monat alten jungen,
der bis jetzt 31 Tage bei der Mutter über Nacht war, den Rest bei mir, Tag und Nacht, habe Kalender geführt, er hat sogar sein eigenes Zimmer bei mir,
sie hat noch 3 Jungen aus der Ehe mitgebracht, 13, 10 und 6 Jahre,
als erster vor ca. 3 Jahren ging der Große zum Vater zurück,
im September dieses Jahres ging der 10-jährige zum Vater zurück,
beide Jungen wollten es, sie brauchten nur zu sagen,dass sie beim Papa leben wollen und die Sache war in Ordnung.
Jetzt hat sie nur noch den 6-jährigen, der dieses Jahr in die Schule kam, der bis jetzt schon 3 Briefe von der Lehrerin wegen Auffälligkeiten mit nach Hause brachte.
Sie kümmert sich zu wenig um den Kleinen, egal ob wir ihr mitteilen, dass er Fieber hat, da bekam er die ersten Zähne oder einfach so, wenn sie kommt nimmt sie ihn zeitweise gar nicht, mit Widerwillen füttert sie ihn mal oder baden, da hat sie gar keine Lust drauf.
Das erste Wort von ihm war Oma.
Jetzt gerade liegt er auch im Nebenzimmer und schläft, das wir eigens für ihn hergerichtet haben.
Jetzt zum Anliegen:
Kann ich auf Rechtswegen den Kleinen bei mir behalten?

Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:

Liebe Michel60,

vielen Dank für Ihr Vertrauen an das Psychomeda-Therapeutenteam.

Es ist schön, dass Sie als Oma engagiert sind und sich um das Wohl Ihres Enkels kümmern. Die Familie kann sich wirklich glücklich schätzen, dass Sie als Fels in der Brandung sozusagen in schweren Zeiten einspringen und sie mit Rat und Tat unterstützen.
Sie zeigen sich sehr besorgt um die weitere Entwicklung Ihres Enkels, die in Ihren Augen aufgrund der mütterlichen Qualitäten der Kindesmutter gefährdet ist. Sie deuten an, dass Sie sich bereits hauptsächlich allein um den Enkel kümmern, er bei Ihnen lebt und die Kindesmutter offensichtlich nichts dagegen hat. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wünschen Sie sich jedoch, dass Ihr Enkel nicht wieder zur Mutter zurückkehrt, sondern dauerhaft bei Ihnen wohnt. Nun fragen Sie, ob Sie auf Rechtswegen Ihren Enkel bei sich behalten können. Ihre Frage ist somit rein rechtlicher Natur, die wir Therapeuten nicht beantworten dürfen und auch nicht können.

Aus meiner Arbeit in einer Erziehungs-und Familienberatungsstelle habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich die Schule bei gravierenden und häufigen Auffälligkeiten zuerst mit den Sorgeberechtigten in Verbindung setzt, in manchen Fällen verpflichtet ist, das Jugendamt sofort zu kontaktieren. Der nächste Schritt wäre dann, eine familienunterstützende Massnahme einzuleiten (zum Beispiel einen Familienhelfer, wenn familiäre Unterstützung nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist).

Es ist ratsam, sich mit dem Kindesvater in Verbindung zu setzen, wenn dies möglich ist. Ein Gespräch mit der Kindesmutter sollten Sie auch weiterhin suchen. Ich empfehle Ihnen auch, die nächstgelegene Erziehungs-und Familienberatungsstelle aufzusuchen, die mit beiden Elternteilen spricht.
Ich rate davor ab, beide Elternteile nicht ohne vorheriges Gespräch mit Behörden und Rechtsanwälten zu konfrontieren, denn das würden sie womöglich als hinterhältigen Angriff interpretieren, die eine Kommunikation sehr schwer macht.


Liebe Michel60, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren weiteren Bemühungen und alles Gute!

A.Skupinski-Schwarz





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