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Heißhungerattacken nach der Trennung

AlEng (w, 26) aus Heidelberg: Ich habe momentan ein großes Essensproblem! Ich bekomme mittlerweile fast täglich abnormale Fressattacken. Ich habe mich Ende Juli von meiner 5jährigen Beziehung getrennt. Mein ex Freund leidet unter Aggressionen und dies habe ich häufig zu spüren bekommen (mehr psychisch als körperlich)! In dieser Beziehung musste ich mich selbst zu vielen zwingen: zu ihm zu fahren, mit ihm zu schlafen, etc. Deshalb habe ich mich nicht trennen können, da er bestimmt 40 mal am Tag anrief und mich wortwörtlich terrorisierte und teilweise bedrohte und dies mir natürlich Angst einjagte. Deshalb dachte ich mir, lieber in der Beziehung weiter leiden, also nach der Trennung unter solchem Terror leiden zu müssen. Ende Juli schaffte ich dann endlich den großen Schritt und, wie erwartet, wurde meine Entscheidung nicht von ihm akzeptiert: ich wurde täglich mit anrufen und Nachrichten bombardiert, musste Beleidigungen, Bedrohungen und schizophrenes Verhalten (heute bin ich die tollste Frau der Welt - morgen bin ich der schlechteste Mensch auf erden) seinerseits ertragen. Und das schlimmste daran, ich muss das bis heute noch ertragen, er ruft mich im schnitt noch täglich an. Habe ihn zwar blockiert, sehe es jedoch trotzdem. Nun vermute ich, dass ich das ganze nicht auf normale Weise verarbeiten kann (Zeit heilt alle wunden) und somit diese fressattacken bekomme. Könnt ihr mir einen Rat geben, wie ich damit umgehen soll? Sollte ich eine psychologische Beratung aufsuchen und eine Therapie machen? Habe jedoch Angst wegen der Verbeamtung später mal

Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:

Hallo liebe AlEng,

zunächst einmal möchte ich Ihnen für Ihren Mut und Ihre Entschlusskraft gratulieren, die Sie trotz der Angst und dem Druck Ihres Expartners zu der Trennung bewegt haben. Das war sicherlich kein leichter Schritt und es gibt sehr viele Menschen, die sich lange Zeit nicht trauen, ihn zu wagen.

Ich würde Ihnen in jedem Fall empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen und im Anschluss vielleicht eine geeignete Therapie zu machen. Dass dies sich negativ auf Ihre Verbeamtung auswirken könnte, kann ich mir nicht vorstellen, jedoch kann ich Ihre Sorge auch hier verstehen.

Es ist in Ihrer Situation wohl erst mal wichtig, die tatsächlichen Fakten anzusehen und so ein wenig mehr Klarheit zu schaffen.

Sie schreiben, dass Sie über fünf Jahre in der Beziehung mit einem Partner gelebt haben, der durch seine Aggression und psychischen Druck Ihr eigenes Leben und Ihre Selbstbestimmung maßgeblich behindert hat. Sie sind über längere Zeit nur aus Angst vor Ihm in der Beziehung geblieben und mussten sich auch zum Beispiel dazu zwingen, mit ihm zu schlafen. So etwas stellt eine massive Verletzung der Würde und der Selbstbestimmung dar, die höchstwahrscheinlich Spuren in Ihrer Beziehung zu sich selbst hinterlassen hat.

Durch die Trennung von ihrem Expartner haben Sie sich zwar äußerlich von seinem Einfluss befreit, aber der Druck und die seelische Erpressung, der Sie so lange ausgesetzt waren, beeinflussen Ihr Gefühl wahrscheinlich nach wie vor. Das Wechselbad der Gefühle, welches Ihr Expartner Ihnen zumutet „Du bist die tollste Frau der Welt“ und „Du bist der schlechteste Mensch auf Erden“, ist dafür geeignet, Sie durch Schuldgefühle und Mitleid wieder an den Platz zu setzen, an dem Sie Ihre persönliche Freiheit wieder aufgeben und so für ihn funktionieren.

Dieses Verhalten ist typisch für Stalker, also Menschen, die ihre Expartner noch lange Zeit verfolgen und bedrohen.
Machen Sie sich deutlich, dass das Verhalten Ihres Expartners nicht akzeptabel und sogar strafbar ist. Es schädigt Ihre seelische Gesundheit und schränkt Ihre Lebensqualität ein.

Unabhängig von einer Psychotherapie können Sie deshalb eine Beratungsstelle kontaktieren, die Ihnen hilft, Ihren Expartner in seine Schranken zu weisen. Die Opferhilfe „Weißer Ring“ wäre hierfür ein Beispiel. Dort erhalten Sie psychologische Beratung und konkrete Hilfestellung bezüglich der Nachstellung Ihres Expartners.

Zur Aufarbeitung der letzten Jahre und zur Behandlung Ihrer Heißhungerattacken ist eine Therapie sicherlich sinnvoll. Wenn Sie bezüglich der Verbeamtung Sorgen haben, können Sie auch hier erst einmal eine Beratungsstelle aufsuchen, wobei es zu keinem Eintrag bei der Krankenkasse kommt.
Sie können, falls möglich, die Therapiestunden auch selbst zahlen. Auch hier entsteht kein Eintrag bei der Krankenkasse.

Da in Ihrem Fall die Problematik allerdings aus einer ganz konkreten, bedrohlichen Situation heraus entstanden ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass Sie mit beruflichen Nachteilen rechnen müssen.

Ich wünsche Ihnen für die kommende Zeit der Befreiung weiterhin viel Kraft und Mut und alles Gute.

Viele Grüße
Monika Ströhlein
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