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Mein 30-jähriger Bruder ist arbeitsscheu und lebt seit seinem Schul-Abbruch auf unsere Kosten!

Mila (w, 25) aus Berlin:
Liebes Beratungsteam,
bei meinem älterer Bruder(30) wurde mit 16 Rheuma diagnostiziert, in der 11. Klasse wurde er zurückgestuft und am Ende brach er die Schule ab.

Seither isoliert er sich von der Familie und spielt bis spät nachts am PC. Als meine Cousine mit ihm sprach, sagte er, dass wir nie mit ihm reden wollen würden. Aber in Wirklichkeit lehnt er unsere Hilfsangebote und Kommunikationsversuche mit lautem und aggressiven Ton ab.

Mit 23 hatte er vergeblich versucht ein Fern-Abitur zu machen und bis heute hat er noch niemals richtig gearbeitet.

Er zahlt keine Krankenkassenbeiträge und ignoriert alle amtlichen Briefe. Anfangs zahlte meine Mutter für ihn, aber das wurde ihr zu teuer. Als meine Mutter mal mit einem Rausschmiss drohte, zeigte er sich lebensmüde. Seit der Corona-Krise betritt er unsere Küche nicht mehr und außerdem benutzt er exzessiv das ungesunde Desinfektions-Spray.

Auch eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist uns bereits ins Haus geflattert. Angeblich kann er sich nicht daran erinnern. Er beließ es bei einer so dahin gesagte Entschuldigung, ohne echte Reue, obwohl wir ihm die Schwere der Situation genau erklärt haben. Das alles belastet uns mental, finanziell, emotional sehr und bereit uns jetzt auch noch rechtliche Sorgen.

Meine Mutter bringt leider den dringend nötigen Rausschmiss nicht übers Herz und würde ihn lieber psychiatrisch untersuchen lassen, oder ihn in eine Psychiatrische Klinik einweisen lassen, aber wie das funktionieren soll, wissen wir leider nicht. Wie könnten wir diese Situation verbessern? - Danke, für Rat und Hilfe! Mila

Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:


Vielen Dank - liebe Frau Mila,
für Ihr Vertrauen in unseren Beratungsdienst! Sie haben ganz recht erkannt, daß diesem selbst- und fremd-schädigendem Verhalten Ihres Bruders - auf Kosten der ganzen Familie - unbedingt schnellstens ein Ende gemacht werden muß, weil dies sonst Ihnen und allen anderen erwachsenen Familienmitgliedern als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden könnte.

So wie in ihrem Falle, sind es meist die Mütter, welche es leider oft allzu gut meinen und es an der nötigen gesunde Härte fehlen lassen und damit solch einer Lebens-Sackgasse erst ermöglichen. Aus falsch verstandener mütterlicher Fürsorge können sie sich zu dem längst überfälligen Schritten nicht durchringen, da ihnen meist auch die Erkenntnis fehlt, daß sie selbst es waren, die - in besten Absicht - solch eine gefährliche Entwicklung zur Lebens-Untüchtigkeit zugelassen und damit erst ermöglicht haben!

Wenn Ihr Bruder sich nicht freiwillig in psychiatrische Behandelung begibt, so wären Ihre Eltern verpflichtet dies in Absprache mit dem Familiengericht zwangsweise durchzusetzen, denn ein weiteres Zuschauen wäre eine strafbare Handlung, wegen unterlassener Hilfeleistung!

Aus meine langjährigen Erfahrung als Sozialpädagoge weiß ich, daß es in solche Fällen vor allem darauf ankommt, daß sich der Rest der Familie von solch verwöhnten und zur Lebens-Untüchtigkeit erzogene Menschen nicht mit hinein in den Abgrund ziehen läßt! Wie Sie ja es ja selbst erlebt haben - kommen die verantwortlichen Familienmitglieder irgendwann nicht nur an ihre finanziellen, sondern vor allem auch an ihre gesundheitlichen, und seelischen Grenzen!

Außerdem ist es auch für die sich verweigernde Person ein großes Schaden, wenn man solch ein ungesundes Verhalten durch die Gewährung von Wohnraum und Lebensmitteln - weit über die Volljährigkeit hinaus - so lange duldet, ohne drastische Maßnahmen zu ergreifen!

Damit meine ich das Austauschen der Türschlösser und den umgehenden Rausschmiß mit dem Hinweis auf die vielfältigen öffentlichen Hilfsangebote, denn kein Mensch muß in Deutschland Hungern, oder auf der Straße übernachten.

Es genügt, sich bei den Ämtern oder der Polizei zu melden, um eine Notwohnung, Lebensmittel und sonstige Sozialhilfen zu bekommen, einschließlich ärztlicher Versorgung und Arbeitsnachweis zum Beispiel in einer beschützenden Werkstatt und therapeutischen Wohngruppe, um die der Arbeit entwöhnten Menschen wieder - mit aller gebotenen Vor- und Nachsicht - an einer normales, verantwortungsvolles Leben heranzuführen.

Falls Ihre Frau Mutter dies weiterhin ablehnt, so wären auch Sie - liebe Frau Mila - in der Pflicht, dies den Zuständigen Behörden (Gesundheitsamt, Sozialamt, Ordnungsamt usw.) zu melden, wobei Sie sich bei den öffentlichen Wohlfahrtseinrichtungen (AWO, Caritas, Rotes-Kreuz usw.) kostenlosen Rat und praktische Hilfe holen könnten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen deutlichen Worten und klaren Hinweisen einen wichtigen Schritt weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen, oder eine vertiefende Beratung gerne auch weiterhin zur Verfügung: Tel. 09961/7255. Im Gegenzug würde ich mich über eine umgehende Bewertung und kurze Kommentierung dieser kostenlosen Ersteinschätzung sehr freuen!

Für heute verbleibe ich mit allen guten Wünschen als Ihr mitfühlender Psychomeda-Berater





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