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Der sogenannte „kleine“ Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie.

Zur Rechtssicherheit und Praxistätigkeit der Heilpraktiker mit Vollzulassung und Heilpraktiker für Psychotherapie. Für Interessenten der Psychologie und Psychopathologie. Information zu einer Ausbildung mit dem kostenlosen Selbststudium zum Heilpraktiker für Psychotherapie. - von Klaus J. Benner, Feb 2015
Gemeint sind die Kleinen Heilpraktiker, deren Zulassung auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkt ist.

Hier soll auf die Hauptproblematik hingewiesen werden, die für diese Gruppe durch die Einführung des Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz entstanden ist.


Heilpraktiker (auch mit Vollzulassung) können in der Regel keine Rechnungen psychotherapeutischer Leistungen mehr schreiben, die von Beihilfe oder PKV erstattet werden. Und auch über die Gesetzliche Krankenversicherung können psychotherapeutische Leistungen nur über Ärzte und Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz abgerechnet werden.

Auch psychotherapeutische Leistungen, die nicht zum Heilen zählen (z.B. Sprachtherapien), können von Nichtheilkundlern (z.B. Logopäden) aufgrund ärztlicher Verordnungen weitgehend selbstständig durchgeführt werden und über GKV, Beihilfe oder PKV in Vertrags- und Einzelfällen abgerechnet werden, nicht aber von Heilpraktikern (egal ob Voll- oder Teilzulassung). Und für früher bestehende Ausnahmen ist auch der Bestandsschutz weggefallen.

Interessenten werden darauf hingewiesen, dass sie die Vollzulassung anstreben sollten, weil die wirtschaftliche Tragfähigkeit bei der Berufsausübung auf diesem eingeschränkten Therapiegebiet nicht gegeben ist. Außerdem ist die Zulassungsüberprüfung bei der Vollzulassung tendenziell leichter und eine Vollzulassung umfasst genau die gleichen Tätigkeiten, die bei der eingeschränkten Zulassung ausgeübt werden können.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie sollten Sie eine Nachqualifizierung zur Vollzulassung anstreben, wenn dies nicht als sinnvolle Ergänzung zu einem anderen Beruf (z.B. Coach, Sozialarbeiter) konzipiert ist und lediglich in freier Praxis ausgeübt wird.

Heilpraktiker mit Vollzulassung dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und eine eigene Therapie (z.B. Psychotherapie) auch mit körperlichen Behandlungen durchführen.

Dem Heilpraktiker für Psychotherapie ist generell jede Verordnung von Medikamenten und jede körperliche Behandlung (organisch-somatische Therapie) untersagt! Er darf nur psychotherapeutisch wirken.




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