Heilpraktiker für Psychotherapie / Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz: Überblick
In Deutschland benötigt man für die Ausübung der Heilkunde, wozu auch die Psychotherapie zählt sowie jede Behandlung oder Diagnose von Krankheiten, eine Zulassung. Personen, die diese Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz erhalten, werden als Heilpraktiker (geschützte Berufsbezeichnung) bezeichnet. Sie müssen eine amtsärztliche Prüfung (Heilpraktiker-Prüfung) beim Gesundheitsamt ablegen, die in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist.
Da Heilpraktiker kein Ausbildungsberuf ist (es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung), kann die Prüfung auch keine Ausbildungsziele überprüfen, sondern soll nur sicherstellen, dass grundlegende Kenntnisse vorhanden sind und von der Person keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Personen, die z.B. nur Gesprächstherapie, Hypnotherapie oder systemische Therapie ausüben möchten aber nicht den eigentlichen Beruf des Heilpraktikers, können vom Gesundheitsamt die beschränkte Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erhalten (wird auch 'kleiner Heilpraktikerschein' genannt). Die Voraussetzungen dafür variieren wiederrum von Bundesland zu Bundesland und können beim Gesundheitsamt erfragt werden.
Diese Personen sind streng genommen keine Heilpraktiker, weil sie nur für ein Teilgebiet zugelassen sind. Sie dürfen sich aber auch nicht als Psychotherapeuten bezeichnen, weil sie dann die weitreichenden Voraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetzt erfüllen müssten. Die empfohlene Bezeichnung lautet daher: Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Geeignet sind auch Bezeichnungen, die weder die geschützte Bezeichnung Heilpraktiker noch den Begriff Psychotherapeut enthalten und in Klammern auf die Zulassung verweisen, wie z.B. Familientherapeut (Zulassung nach HeilprG) oder Hypnotherapeut (Zulassung nach HeilprG).
Mit dieser Bezeichnung können sich Therapeuten auf Psychomeda eintragen...
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz: Ausbildung
Für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz die Heilkunde bzw. Psychotherapie ausüben möchten, gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung. Sinnvoll sind ein einschlägiges Studium oder eine einschlägige Berufsausbildung sowie eine Zusatzausbildung in der entsprechenden Therapierichtung (Hypnotherapie, Gesprächstherapie, Familientherapie etc.).
Einige Heilpraktikerschulen und Psychotherapeuten bieten eine spezielle Ausbildung zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung an. Die Ausbildung zum 'Psychologischen Berater' kann ebenfalls sinnvoll sein, obwohl Beratung per Definition eigentlich nicht Heilung ist.
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz: Abrechnung
Für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz müssen Patienten selbst zahlen, wenn die Kosten nicht von einer privaten Kranken(zusatz)versicherung übernommen werden. In einigen Fällen können die Kosten auch von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Dazu muss der Patient nachweisen, dass alle infrage kommenden Psychotherapeuten in angemessener Zeit keinen Therapieplatz anbieten können.
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